ESGfinder

Wir bieten bei unserer Lösung ein Affiliate Programm an, dass es Werbepartnern ermöglich eine wiederkehrende Provision für die Vermittlung zu erhalten. Nachfolgend wir erklärt, was die Konditionen sind und wie die Zusammenarbeit funktioniert.



1. Konditionen


Der Werbepartner erhält einen individuellen Code, mit dem er unser Angebot an potenzielle Kunden bewirbt. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der Kunde unter Angabe des Rabattcodes einen einmaligen Rabatt in Höhe von 10% auf den Netto-Preis. Der Rabatt gilt für die erste Buchung des monatlichen oder jährlichen Pakets. Der Werbepartner erhält für die Dauer der Nutzung des Angebots eine wiederkehrende Provision in Höhe von 10%.


Beispiel:


Der Werbepartner vermittelt einen Kunden. Der Kunde gibt den Rabattcode bekannt und bucht das Jahrespaket in der Höhe von 5.000€/netto. Er erhält den Rabatt von 10% und bezahlt somit 4.500€/netto. Der Werbepartner erhält eine Provision in Höhe von 10%, also 450€/netto.


Im zweiten Jahr bucht der Kunde das Jahrespaket zum regulären Preis. Er bezahlt 5.000€/netto. Der Werbepartner erhält eine Provision in Höhe von 10%, also 500€/netto.



2. Anfrage


Bei Interesse an einer Zusammenarbeit, fragen Sie bitte unter folgender Mail an: info@esgfinder.com


Bei erfolgreicher Prüfung und Zulassung erhalten Sie einen individuellen Code für die Bewerbung. Sie können unser Angebot nun in Ihrem Netzwerk (z.B. Blog, Social Media, Newsletter, Events, etc.) bewerben.



3. Auszahlung


Die Auszahlung erfolgt nach dem Erhalt der Zahlung durch den Kunden. Bei einem monatlichen Paket auf monatlicher Basis, bei einem jährlichen Paket auf jährlicher Basis. Bei der Vermittlung mehrerer Kunden kann die monatliche Auszahlung angepasst werden, um die Administration zu vereinfachen. Hier ist nach Rücksprache mit dem Werbepartner auch ein anderer Rhythmus möglich, z.B. quartalsweise oder halbjährlich.



4. Anpassungen


Der Anbieter behält sich das Recht vor, die oben genannten Konditionen im Falle eines berechtigten Interesses (z.B. wirtschaftlicher Notwendigkeit) anzupassen, zu pausieren oder einzustellen. Dieser Fall betrifft ausschließlich zukünftige Rabatte und Provisionen unter vorheriger Ankündigung der Änderungen. Bereits ausgezahlte oder vor der Ankündigung zugestandene Provisionen bleiben davon unberührt.


Stand: 1. August 2025